Grundeinkommen






Das Konzept des BGE sieht eine Zuwendung für jedermann vor. Es würde weder eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgen, noch eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert. Auf der anderen Seite entfallen alle allgemeinen steuer- und abgabenfinanzierten Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Inwieweit besondere soziale Bedürftigkeit gesondert berücksichtigt wird, ist bei den verschiedenen Modellen unterschiedlich vorgesehen.

Eine andere Form des Bürgergeldes ist die negative Einkommensteuer, die es in den USA als Earned Income Tax Credit und in Großbritannien (Working Families Tax Credit) gibt und auf einen Vorschlag Milton Friedmans aus dem Jahre 1962 zurückgeht. Die negative Einkommensteuer kann genau wie das BGE so gestaltet werden, dass die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit mit höherem Sozialtransfer leidet.[2] Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zur Verfügung steht und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.

Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes oder des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1500 Euro pro Monat vorgeschlagen.[3] Ein BGE kann aber auch unterhalb des Existenzsicherungsniveaus liegen.[4] Bedarfsgeprüfte Leistungen können dann auf diese Leistung aufstocken, um das Existenzminimum zu gewährleisten.

Wer mit dem BGE über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch (z. B. durch Erwerbsarbeit) verdienen. Da Erwerbseinkünfte nicht auf das BGE angerechnet werden, stehen Erwerbseinkünfte und Grundeinkommen - anders als im bisherigen System - nicht in Konkurrenz zueinander. Daraus wird gefolgert, dass in einem System mit BGE ein hoher Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit besteht, wobei dieser Anreiz natürlich stark von der Höhe des BGE abhängt. Möglich ist auch eine Förderung des Niedriglohnsektors durch das BGE.

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